Fasnacht 2025 Marschübungen und Fasnachtsveranstaltungen

In der Verordnung zum Polizeireglement der Gemeinde Allschwil:

§ 20 Marschübungen 

Ab dem vierten Wochenende vor der Allschwiler Fasnacht sind Marschübungen (trommeln, pfeifen und musizieren) grundsätzlich in wenig besiedelten Gebieten der Gemeindeperipherie im Freien zu folgenden Zeiten erlaubt: 

- an Werktagen von 07.00 bis 22.00 Uhr, 

- an Sonntagen von 10.30 bis 22.00 Uhr. 

§ 21 Bummelsonntage 

An den drei der Basler Fasnacht folgenden Sonntagen darf auf dem gesamten Gemeindegebiet von 10.30 bis 22.00 Uhr getrommelt, gepfiffen und musiziert werden (Cliquenbummel).


Wirten an der Fasnacht

[PDF] Regelung für Verpflegungsbetriebe und ähnliches anlässlich der Allschwiler Fasnacht

Zwingend zu beachten!

Wir sind bemüht die Scherben, welche durch Bier- und Weinflaschen usw. entstehen zu minimieren. So haben wir in den letzen Jahren alle Beizen und Barbetriebe angeschrieben und darum gebeten auf Glas zu verzichten.

Auch in diesem Jahr seid ihr aufgefordert einen weiteren Beitrag zur Sicherheit an der Allschwiler Fasnacht zu leisten.
Bitte verzichtet ebenfalls auf Glasgebinde oder entsorgt diese Fachgerecht.

An der Allschwiler Fasnacht sind Partywagen (Musikboxen und Generatoren) nicht erlaubt. Die Allschwiler Fasnacht ist keine Street Parade.

Auszug aus der Bewilligung der Polizei

1. es dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, die zum Strassenverkehr zugelassen sind.

2. Die Fahrzeuglenker müssen im Besitze des entsprechenden Führerausweises sein.

3. Der Transport von Umzugsteilnehmern ist nur auf der Umzugsstrecke erlaubt.

4. Werden mehr als 9 Personen mitgeführt, muss ein spezieller Versicherungsnachweis vorhanden sein.

Empfehlung für verkehrssichere Fasnachtswagen:
[PDF] Sicherheitsmerkblatt Wagen

Versicherungen / Sicherheitsbestimmungen

Bei der Versicherung der Zugfahrzeuge ist deren Gültigkeit für den Fasnachtssonntag und die erweiterte Deckung für Anhänger und Personen abzuklären.

Personen dürfen nur auf abgesperrten Zugsrouten transportiert werden.

Bei einem Transport von mehr als 9 Personen muss mit der Versicherung des Zugfahrzeuges eine Zusatzdeckung abgeschlossen werden.

Es gelten die gleichen Sicherheitsbestimmungen wie letztes Jahr. Auch Traktoren müssen verkleidet und mit einer Sicherung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger versehen werden.

Verkehrsbeschränkungen während der Allschwiler Fasnacht 2025

Am Sonntag,  02.03.2025, ab 14:00 Uhr, findet  in der Gemeinde Allschwil der Fasnachtsumzug statt. Alle Zufahrtsstrassen zum Dorfplatz werden am 02.03.2025, ab 10:00 Uhr durch die Gemeindepolizei für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt. Der Durchgangsverkehr nach Schönenbuch und Oberwil wird entsprechend umgeleitet. Die Umleitungen sind signalisiert. Die Tramlinie 6 wird ab Depot Morgartenring mit einem Busersatz betrieben. Der Bus fährt jedoch nur bis zum Gemeindezentrum (Baslerstrasse 111). Für weitere Informationen betreffend die Linienführung der Busse und des Trams, wenden Sie sich bitte an die BVB oder BLT. Die Sperrung wird bis Betriebsschluss aufrechterhalten. 

Am Montag, 03.03.2025, von ca. 14:30 – 17:30 Uhr, wird der Dorfplatz anlässlich der Kinderfasnacht erneut für den Privat-, Bus  und Tramverkehr gesperrt und entsprechend umgeleitet. Die Umleitungen werden wiederum signalisiert.

Wichtig: Besucher der Fasnachtsumzüge werden gebeten die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen, da in Allschwil nur wenige Parkplätze zur Verfügung stehen.